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Auszug aus dem Katalog der Pflegeversicherung:
Unterstützung beim Waschen, Duschen, Baden, An- und Ausziehen
Pflege von Haut und Haar, Mund und Zähnen
Anbringen und Wechseln von Inkontinenzartikeln
Mobilisierung durch Geh- und Bewegungsübungen
Unterstützende Lagerungen
Wohnung reinigen
Einkäufe erledigen
Wäsche und Kleidung waschen und pflegen
Warme und kalte Speisen zubereiten und anreichen
Pflege und Hauswirtschaft kann über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.

Bei Pflegestufe I bis zu 440 €,
bei Pflegestufe II bis zu 1040 €,
bei Pflegestufe III bis zu 1510 €
monatlich.

Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI bei Einschränkungen der Alltagskompentenz und erhöhtem Bedarf an Beaufsichtigung/
Beschäftigung und Betreuung bis zu max. 1200 bzw. 2400 € jährlich.