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PFLEGEBERATUNG

bedeutet für uns die körperliche und seelische Lebenssituation eines pflegebedürftigen Menschen zu erfassen und mit ihm und seinen Angehörigen Voraussetzungen zu besprechen, die ein möglichst angenehmes, selbstbestimmtes und sicheres Leben gewährleisten können.

Wir vermitteln Leistungen der Pflegeversicherung und erörtern mit Ihnen Begriffe, die in diesem Zusammenhang stehen, wie

  • Einstufung
  • Sachleistung
  • Geldleistung
  • Kombinationsleistung
  • Verhinderungspflege
  • Wohnraumanpassung
  • Pflegehilfsmittel
  • Falls eine medizinische Versorgung notwendig ist, werden im Beratungsgespräch auch Leistungen der Krankenversicherung besprochen.

    Um eine umfassende Versorgung zu Hause zu vervollständigen, stellen wir auf Wunsch den Kontakt zu anderen Dienstleistern, wie Physiotherapie, Fußpflege, Essensdienst, Hausnotruf, Sanitätshaus und andere her.

    Pflegende Angehörige benötigen häufig Unterstützung bei ihrer aufopferungsvollen Tätigkeit. Für sie bieten wir neben der allgemeinen Beratung gern individuelle Pflegeschulungen an.

    Wir haben die Berechtigung folgende Arten der Beratung durchzuführen:

    Beratung nach § 37,3 SGB XI bei Pflegegeldleistung (für Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, für Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich erforderlich)
    Beratung nach § 45 SGB XI Überleitungspflege (Beratung im Krankenhaus), individuelle Pflegeberatung (Schulung für Angehörige in der häuslichen Umgebung), Pflegekurse
    Beratung nach § 7a SGB XI Pflegeüberleitung vor Entlassung aus dem Krankenhaus

    Wir beraten Sie gern bei Ihnen zu Hause, im Krankenhaus
    oder in unserem Büro.

    "Krankenpflege zu Hause", Fischer und Windisch